Das neue Jahr und die guten Vorsätze – Anwälte haben neue Abmahnmöglichkeit gefunden!

(K)ein Vorschaubild
(K)ein Vorschaubild

Da haben sich die Mitglieder einer bestimmten Zunft mal wieder etwas großartiges vorgenommen. Abmahnungen wegen Vorschaubildern auf Facebook und Co. sind anscheinend die guten Vorsätze fürs Jahr 2013. Den letzten Rest aus den Internetnutzern pressen und dabei Geld verdienen.

Das Jahr 2013 ist noch keine paar Tage alt, da schießen schon wieder Meldungen über neue Abmahnmöglichkeiten über sämtliche Kommunikationskanäle. Vorschaubilder von Artikeln in den sozialen Netzwerken werden nun auch abgemahnt. Es ist schon sehr traurig, dass es eine kleine Gruppierung gibt, die praktisch gleich mehrere Wirtschaftszweige zu Fall bringen könnte.

Es ist richtig, dass fremdes Eigentum geachtet und respektiert werden muss. Jedoch stellt sich auch für uns die Frage, ob die Fotografin aus dem vorliegenden Fall etwas überreagiert hat, oder eine neue Geldquelle für sich entdeckt hat.

Es ist von keinem Leser eines Internetblogs zu erwarten, dass er sich auch noch über die Bildrechte Gedanken macht, über die sich bereits der Blog- und Webseitenbetreiber ausführlich informiert haben sollte.

Im Normalfall sieht es so aus:

Ein Blogbeitrag wird erstellt. Der Verfasser des Beitrags recherchiert gründlich ob er die anvisierten Bilder auch wirklich auf seinem Blog, oder der Webseite, verwenden darf. Das kann unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen, sofern er sich noch beim Urheber rückversichern möchte. Er hat bislang nur darauf geachtet, dass die verwendeten Bilder kommerziell verwendbar sind und soweit den aktuell gültigen Gesetzen entsprechen, sofern es einem Nicht-Juristen möglich ist.

Da mittlerweile überall bekannt ist, dass Bilder aus Bilddatenbanken wie z.B. Fotolia nicht in den sozialen Netzwerken verwendet werden dürfen, hat der Unternehmer diese auch nicht bei Facebook, Google+ und Co hochgeladen. Sondern ausschließlich auf seinem Blog, oder seiner Webseite verwendet. Er fühlt sich sicher und glaubt, alles für eine abmahnfreie Webseite/Artikel getan zu haben und möchte bald seine Leser damit erfreuen.

Nachdem nun etliche Stunden wegen Bildrecherche vergangen sind( die übrigens selten bezahlt werden 😉 ), kann der Beitrag endlich online gehen. Und was jetzt kommt ist absoluter Horror für viele Internetnutzer und auch für Webseitenbetreiber und vielen weiteren Unternehmen und Personen.

Wer sicher gehen möchte, kann während des Teilens auch das Vorschaubild (Miniaturbild) entfernen.
Wer sicher gehen möchte, kann während des Teilens auch das Vorschaubild (Miniaturbild) entfernen.

Gefällt einem Leser der Artikel und er möchte seine Freunde darauf aufmerksam machen, so teilt der Leser den Artikel in seine bevorzugten Netzwerke. Im Anfang 2013 bekannt gewordenen Fall hatte ein Unternehmer diesen Beitrag auf seiner kommerziellen Facebook-Seite teilen wollen. Die Fotografin des im Artikel enthaltenen Bildes beauftragte eine bekannte Kanzlei, die sich auf pixelige Verewigungen spezialisiert hat und diese wurde auch fündig. Kurz darauf erhielt der Unternehmer von der Anwaltskanzlei eine saftige Abmahnung in Höhe von fast 2000 Euro inklusive Unterlassungserklärung usw.

Er hatte nicht etwa ein Originalbild unerlaubt von einer Webseite kopiert und erneut hochgeladen, sondern nur den besagten Artikel mit dem Bild der Fotografin geteilt. Hier holen sich soziale Netzwerke wie Facebook, Xing und Google+ sogenannte Vorschaubilder direkt von den Webseiten und zeigen diese mit Textvorschau dann auf den Pinnwänden, Streams, Timelines usw. an.

Ein weiteres Problem sind die wieder Teiler, die diesen Beitrag direkt von der Pinnwand einer Fanseite oder anderen Social Media Profils weiterteilen. Denn hier wird auch das gleiche Vorschaubild weitergeteilt und so wie es aktuell aussieht, kann man auch als wieder Teiler abgemahnt werden, denn hier gilt wiederum, dass der  Beitrag ….

Aber ich schlage vor – lesen Sie den folgenden interessanten Artikel .

Welche Alternativen gibt es um sich zu schützen vor solchen rechtlich vielleicht korrekten moralisch gesehen jedoch verwerflichen Praktiken?

Annette Schwindt von schwindt-pr hat einen sehr interessanten Gastbeitrag auf Ihrem Blog veröffentlicht: Abmahnungen bei Facebook-Vorschaubildern: 10 Fragen und Antworten

Hier beantwortet Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel 10 sehr wichtige Fragen, wie man sich schützen kann und was man unbedingt beachten muss als Leser und Teiler relevanter Informationen.

 

Unser Tipp: Erstellen Sie sich eine Grafik als Vorschaubild und setzen Sie diese direkt an den Anfang eines Beitrages. So können Sie Ihre Leser vor Abmahnfallen schützen.

Und falls Sie keine geeignete Grafik erstellen können…unsere Bilddatenbank bietet Ihnen zum Start am 1. Mai 2013 bereits 100 Bilder. Bis Ende Juli möchten wir einen Meilenstein mit 1000 Bildern erreichen.  Diese Bilder dürfen in den sozialen Netzwerken verwendet und verteilt werden und dadurch sind die entstehenden Vorschaubilder natürlich auch sicher vor Abmahnungen.

Weitere Links zum Thema:

Neue Abmahnwelle an Blogger: Keine Vorschaubilder mehr für Facebook, Google+ & Co.?

 

 

 

 

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