Like wenn Du gegen ….bist

Like, wenn du gegen Mobbing bist, könnte ein sehr teurer Like werden.
Like, wenn du gegen Mobbing bist, könnte ein sehr teurer Like werden.

Ist keine nette Geste, sondern kann sehr schnell teuer werden. Spätestens dann, wenn die Bilder geteilt werden.

Auf dem hier angezeigten Bild sind in der ursprünglich geteilten und veröffentlichten Fassung die Gesichter der Darsteller größtenteils zu sehen.

Gesetz der Fall, der Urheber hat die nötigen Lizenzen und Rechte, um das Bild so zu veröffentlichen, hat es noch lang nicht derjenige, der das Bild teilt. Davon abgesehen, dass die Bilder oftmals geklaut wurden, hat meist der Webseitenbetreiber/Urheber keine Erlaubnis für die Veröffentlichung in den sozialen Netzwerken gegeben.

Auf Facebook kursieren ständig solche Bilder. Verstümmelte Hunde,misshandelte Kinder und verschmutzte Umwelt sind ein Garant für viele Likes und geteilte Inhalte. Aber woher kommen die Bilder? Wer ist der Urheber? Und vor allem: dürfen die Bilder überhaupt in die sozialen Netzwerke?

So ein Bild animiert schon, nach Aufforderung zu liken und zu teilen. Bildrechte: Thorben Wengert/pxelio.de
So ein Bild animiert schon, nach Aufforderung zu liken und zu teilen. Bildrechte: Thorben Wengert/pxelio.de

Drei-zwei-eins-meins?

Oft werden Bilder von Webseiten geklaut, um sie in einem anderen Zusammenhang zu posten. Besonders schlimm ist das im Zusammenhang mit angeblich misshandelten Kindern, Tieren und Katastrophen. Schon oft hat mimikama.at vor solchen Bildern gewarnt, doch immer wieder tauchen Bilder mit sogenannten Hilferufen, oder like wenn du gegen….. bist in den sozialen Netzwerken auf und werden fleißig geteilt. Aber auch Bilder von Webseiten mit schönen Dekorationen werden gerne und vor allem ohne Wissen der Webseitenbetreiber, oder Urheber geteilt. Auch hier droht die Gefahr einer Abmahnung.

Geklaut, geteilt, gezahlt. Bildrechte: Rike/Pixelio.de
Geklaut, geteilt, gezahlt. Bildrechte: Rike/Pixelio.de

Geklaut, geteilt, gezahlt

Das Persönlichkeitsrecht ist dann noch eine weitere Variante für eine Abmahnung. Sind die Gesichter der Personen voll zu erkennen, sollte man Folgendes in Betracht ziehen:  In den meisten Fällen, haben die abgebildeten Personen vermutlich keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Bilder  gegeben.

Das gilt vor allem in den sozialen Netzwerken. Darunter fallen auch Bilder von privaten Partys. Oder lustige Schnappschüsse aus dem Alltag. Insbesondere dann, wenn dadurch die Person gedemütigt wird.

Personen die eben nicht dem allgemeinen Schönheitsideal entsprechen und durch das Posting verunglimpft werden. Bilder von Unfällen jeglicher Art,usw.

Grundsätzlich sollte man sich folgende Fragen stellen, bevor man Inhalte teilt:

Habe ich die nötigen Rechte dazu? Nur weil es irgendwo steht, bedeutet das noch lange nicht, dass man diese Bilder/Inhalte auch teilen darf.

Würde ich solche Inhalte auch noch in einigen Jahren öffentlich posten? Bedenkliche Inhalte sind auch Jahre später noch im Web aufzufinden und auch dann noch abzumahnen.

Welche Lizenzen/Nutzungsbedingungen haben die Seiten der Urheber? Viele Webseiten kaufen ihre Bilder bei Bilddatenbanken, die eine Lizenzierung Dritter verbietet. Soziale Netzwerke, insbesondere Facebook haben Nutzungsbedingungen,denen man beim erstellen des Accounts zugestimmt hat. Also bedenkt bitte, dass ihr die Nutzungsbedingungen einzelner Webseiten, Netzwerke zumindest dahingehend überprüft.

Wie würde ich mich fühlen, wenn solch ein Bild von mir in die Öffentlichkeit gelangen würde? Gerade wilde Partybilder werden gerne mit Markierungen versehen. Peinlich wenn in einigen Jahren ein Kollege, der zukünftige Ehepartner oder ein potenzieller Arbeitgeber auf solche Bilder stoßen würde. Das Web vergisst nichts.

Lizenzierung Dritter ist untersagt

Bei Facebook gibt es einen speziellen Punkt in den AGB/Nutzungsbedingungen, der FB dazu ermächtigt, diese Bilder zu Werbezwecken zu verwenden. Also räumt man mit dem Posten von Bildern dem Sozialen Netzwerk automatisch eine Unterlizenz ein, die jedoch von den meisten Bilddatenbanken verboten ist. Nicht nur kostenpflichtige Datenbanken, sondern auch kostenlosen Datenbanken ist diese Unterlizenzierung ein Dorn im Auge.

Wer sichergehen möchte, dass er keinen Fehler macht, sollte sich an den Urheber, oder Lizenzgeber wenden, ob er die Nutzung in den sozialen Netzwerken genehmigt.

Kleiner Tipp von uns: Überprüft eure Privatsphäreneinstellungen. Denn dieser Punkt trifft hauptsächlich öffentlich gepostete Bilder.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein Hinweis auf mögliche Fehler bei der Verwendung von Bildern aus un-/bekannten Quellen. Generell sollte sich jeder vor einem Posting von Bildern oder Texten fragen ob er die Rechte dazu hat. Unwissenheit schützt hier leider nicht vor Strafe. Wer nicht genau weiß, ob die nötigen Rechte hat, sollte sich an den Webseitenbetreiber/Fanseitenbesitzer usw. wenden. Idealerweise natürlich schriftlich per Mail.

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